Spenden
Die Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen hat 99 aktive Kameradinnen und Kameraden.
Dazu kommen unsere verdienten Mitglieder der Seniorengruppe. Unser Nachwuchs besteht aktuell aus 23 Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren, die in der Jugendfeuerwehr aktiv sind. Diese treffen sich alle drei Wochen zu Übungsabenden, bei denen sie an die Aufgaben des Feuerwehrdienstes herangeführt werden. Auch finden regelmäßig Ausflüge und Gemeinschaftsabende statt, um die Kameradschaft zu stärken.
Dank Ihrer Hilfe und Ihren Spendengeldern konnten auch in diesem Jahr wieder Projekte realisiert und unterstützt werden, wie z.B.:
- Ausbildung neuer Mitglieder bis zum Truppführer/zur Truppführerin
- Teilnahme an Leistungsprüfungen
- die jährliche Teilnahme am Feldkirchner Kinderferienprogramm und Durchführung unserer Aktion „Der Nikolaus kommt mit dem Feuerwehrauto“
- Aktionen für Kinder im Rahmen der Brandschutz- und Sicherheitserziehung in den Feldkirchner Kindergärten und den 3. Klassen unserer Grundschule
- Fortbildungsmaßnahmen für Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der aktiven Mannschaft (z.B. Besuch der Bergwacht und derer Übungshalle in Bad Tölz)
- Kauf und Umbau eines gebrauchten Radladers der Firma May, der uns für den Aufbau von Übungen und Veranstaltungen und als Umschlag- und Räumgerät im Einsatzdienst eine große Hilfe sein wird

Um unsere Aufgaben für den Brandschutz in Feldkirchen weiter bestmöglich durchführen zu können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Durch Ihre Spende helfen Sie uns, unsere Jugend- und Ausbildungsarbeit erfolgreich fortzusetzen und damit die Schlagkräftigkeit unserer Wehr zu erhalten.
VR Bank München Land eG
IBAN: DE52 7016 6486 0101 8444 82
BIC: GENODEF1OHC

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE49 7025 0150 0040 2720 15
BIC: BYLADEM1KMS

Spendenbestätigung
Bestätigung über Zuwendung an eine der im §5 Abs. 1 Ziff. 9 KstG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Wir bestätigen, dass wir vom Finanzamt München für Körperschaften unter der Steuernr. 143/215/30347 wegen (Abschnitt A Nr. 9 der Anlage 1 zu §48 Abs. 2 EStDV) Förderung des Feuerschutzes als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs. 1 Ziff. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit sind.
Den uns zugewandten Betrag werden wir nur zu unseren satzungsgemäßen Zwecken verwenden.
Spendenbescheinigung
Bis zu einer Höhe von 200 Euro gilt die Kopie des Überweisungsträgers als Spendenquittung. Darüber hinaus erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Bitte geben Sie Ihre Adresse im Verwendungszweck an, damit wir Ihnen die Bescheinigung zusenden können.